Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
131 € pro Monat stehen jedem Menschen mit Pflegegrad 1–5 zu – nutzbar bei anerkannten Dienstleistern wie uns. Durch unseren Stundensatz von 32,75 € und ohne Anfahrtskosten kommen Sie damit in der Regel auf 4 volle Stunden Alltagshilfe. Nicht genutzte Beträge sind bis zu 12 Monate übertragbar.

