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Vertrauensvolle Begleitung für Seniorinnen und Senioren

Pflegekasse & Entlastungsbetrag

Pflegegrad 1–5? Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Viele Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Wir erklären es verständlich – und übernehmen die komplette Abwicklung.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 € pro Monat stehen jedem Menschen mit Pflegegrad 1–5 zu – nutzbar bei anerkannten Dienstleistern wie uns. Durch unseren Stundensatz von 32,75 € und ohne Anfahrtskosten kommen Sie damit in der Regel auf 4 volle Stunden Alltagshilfe. Nicht genutzte Beträge sind bis zu 12 Monate übertragbar.

Umwandlungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. So lässt sich der finanzielle Rahmen für unsere Alltagshilfe erweitern.

Verhinderungspflege (§ 39 / § 42a SGB XI)

Ist die private Pflegeperson verhindert, steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – für bis zu acht Wochen. Auch diese Mittel lassen sich für unsere Leistungen einsetzen.

Was gilt für Ihren Pflegegrad?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad aus und sehen Sie, welche Leistungen für Sie infrage kommen.

geringerer Bedarfhöherer Bedarf

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Neben dem Entlastungsbetrag stehen Ihnen Pflegegeld und Verhinderungspflege zur Verfügung. So lässt sich ein regelmäßiger Einsatz gut absichern.

Entlastungsbetragpro Monat131
Pflegegeldpro Monat347
Verhinderungspflegepro Jahrbis 3.539

Pflegekassenleistungen im Überblick

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI · pro Monat

PG 1
131 €
PG 2
131 €
PG 3
131 €
PG 4
131 €
PG 5
131 €

Pflegegeld

§ 37 SGB XI · pro Monat

PG 1
PG 2
347 €
PG 3
599 €
PG 4
800 €
PG 5
990 €

Verhinderungspflege

§ 39 / § 42a SGB XI · Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege, bis 8 Wochen (PG 2–5)

PG 1
PG 2
bis 3.539 €
PG 3
bis 3.539 €
PG 4
bis 3.539 €
PG 5
bis 3.539 €

Stand 2026. Nicht genutzte Beträge sind bis zu 12 Monate übertragbar.

Angaben ohne Gewähr. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026; individuelle Ansprüche können je nach persönlicher Situation und Pflegekasse abweichen (keine individuelle medizinische Beratung).

Ärztlich geleitet

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zur Alltagshilfe oder möchten Unterstützung anfragen? Rufen Sie uns an.

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

0511 – 51519006

Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr